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Schmetterlingszauber

 
 

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Wann ist das Freilassen möglich?

Artgerecht ist das Freilassen nur in der warmen Jahreszeit, von Mai bis September, möglich. Bitte beachten Sie, dass das Wetter für die Freilassung der Schmetterlinge trocken und sonnig sein sollte und die Lufttemperatur möglichst über 18º C liegt. Die Falter können nach Einbruch der Dämmerung nicht mehr freigelassen werden. Eine Freilassung innerhalb geschlossener Räume ist nicht möglich!

Wie erfolgt die Freilassung?

Die Schmetterlinge sind einzeln in Faltschachteln untergebracht. Diese schützen die Falter und ihre zarten Flügel sicher und sorgen für ausreichend Sauerstoff.

Für die Freilassung einzelner Tiere können Sie die Faltschachteln, die auch individuell bedruckbar sind, nach einer Aufwärmphase an Ihre Gäste verteilen. Die Falter können anschließend direkt aus der Schachtel freigelassen werden.

Für die gleichzeitige Freilassung einer größeren Anzahl von Schmetterlingen müssen die einzeln verpackten Falter zuvor in eine Schwarmbox (Preis: 12 €) umgesetzt werden. Hier informiert Sie eine detaillierte Anleitung über die Vorgehensweise.